Regeln für das Saisonkennzeichen beachten!
Nicht jeder braucht sein Kraftfahrzeug das ganze Jahr hindurch. Vor allem Cabrio- oder Motorradbesitzer neigen oft dazu, ihre Fahrzeuge im Winter eher in der Garage zu lassen und sie nicht zu fahren. Die idealen Voraussetzungen für ein Saisonkennzeichen. Das spart Ihnen Versicherungsbeiträge und Aufwand für das Stilllegen und Wiederanmelden bei der Zulassungsstelle, geht allerdings auch mit strengen Regeln außerhalb des Geltungszeitraums einher. Unser 11880.com-Werkstatt-Ratgeber informiert Sie rüber die Beantragung, Kosten und die Formalitäten rund um das Saisonkennzeichen.
Geltungszeitraum des Saisonkennzeichens
Das Saisonkennzeichen gibt es seit dem 01.03.1997. Es ermöglicht einem Fahrzeughalter, die Zulassung für sein Kraftfahrzeug - sei es Auto, Motorrad oder Wohnmobil - auf einen gewissen Zeitraum zu begrenzen. Der Geltungszeitraum des Saisonkennzeichens muss dabei mindestens zwei Monate und darf maximal 11 Monate betragen. Eine nachträgliche Erweiterung erfordert eine neue förmliche Beantragung des Saisonkennzeichens.
Aussehen des Saisonkennzeichens
Saisonkennzeichen sind im Unterschied zu den normalen Kennzeichen am rechten Rand mit dem Geltungszeitraum versehen:
In diesem Beispiel dürfte das Fahrzeug also vom 01.04. bis zum 31.10. am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und müsste nach der Saison – also zwischen 01.11. und 31.03. – aus dem Verkehr genommen werden.
Außerhalb des Geltungszeitraums
Außerhalb des Geltungszeitraums gilt das entsprechende Fahrzeug als nicht angemeldet und damit auch nicht verkehrstauglich. Wenn Sie also außerhalb des Geltungszeitraums mit einem unangemeldeten Saisonfahrzeug unterwegs sind oder auch nur im öffentlichen Bereich parken, kann dies bei einer Polizeikontrolle strenge strafrechtliche Folgen für Sie haben. Das Spektrum der möglichen Strafen reicht hier je nach Vergehen von Bußgeldern über Punkte in Flensburg bis hin zu Freiheitsstrafen.
Läuft Ihr Saisonkennzeichen also z.B. von März bis Oktober – der gängigste Zeitraum übrigens – muss Ihr Fahrzeug vom 01.11. bis 28., bzw. 29.02. ausbleiben und auf einem privaten Stellplatz geparkt werden.
Die wichtigsten Regeln außerhalb des Geltungszeitraums:
- Fahrzeug gilt für den Zeitraum als nicht verkehrstauglich.
- Es ist damit nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
- Auch Überfahrten oder Probefahrten sind nicht erlaubt.
- Selbst Parken auf öffentlichen Plätzen ist nicht gestattet.
- Es besteht kein Versicherungsschutz außerhalb des Geltungszeitraums.
- Bei Schäden aller Art – auch, wenn der Versicherungsnehmer nicht selbst das Fahrzeug benutzt hat – haftet der Versicherungsnehmer voll.
Saisonkennzeichen beantragen
Wenn das alles für Sie kein Problem ist, können Sie folgendermaßen ein Saisonkennzeichen beantragen: Begeben Sie sich zu Ihrer Kfz-Zulassungsstelle und bringen Sie Ihren ausgefüllten Antrag auf Saisonkennzeichen (den können Sie bei den meisten Zulassungsstellen online erhalten) sowie folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis
- Bestätigung Ihrer Versicherung mit Angabe des Geltungszeitraums
- Fahrzeugschein
- Bescheinigung zu AU und HU
- bisheriges Kennzeichen
- bei Wunsch auf Sonderkennzeichen die entsprechende Bestätigung
- bei Vertretung: Vollmacht des Fahrzeuginhabers sowie dessen Ausweis
- bei Unternehmen: Gewerbeanmeldung, bzw. – bei juristischen Personen auch Handelsregistereintrag
- bei Minderjährigen: Vollmacht der Erziehungsberechtigten
Was kann das Saisonkennzeichen kosten?
Neben diesem bürokratischen Aufwand kostet Sie das Saisonkennzeichen aktuell in der Regel 26,80 €. Dies ist der gängige Richtpreis, der regional abweichen kann. Hinzu kommen Kosten für das Pressen des Nummernschildes sowie eventuelle Extra-Kosten für ein Wunschkennzeichen. Auch dies ist bei den meisten Zulassungsstellen heutzutage vorab online möglich. Falls nicht, können Sie Ihr Wunsch-Saisonkennzeichen vor Ort, bei der Anmeldung beantragen.
Vorteile durch das Saisonkennzeichen
Durch das Saisonkennzeichen müssen Sie nicht zu Anfang und Ende der Saison Ihr Fahrzeug an und abmelden. Ein weiterer großer Vorteil von Saisonkennzeichen liegt in wesentlich günstigeren Versicherungskosten. Als Wenig-Fahrer müssen Sie auch weniger zahlen und durch die verminderte Zulassungsdauer sinken somit effektiv die Versicherungsbeiträge. Da Ihr Saisonfahrzeug ja zudem außerhalb des Zulassungszeitraums nicht auf öffentlichen Parkplätzen geparkt werden darf, können Sie eine eventuell vorhandene Garage bei der Versicherung als Rabattmerkmal angeben. Und nicht vergessen: Während Ihr Fahrzeug außerhalb der Saison ruht, ruht auch der Versicherungsschutz!
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