Schneider Sachverständiger für KFZ
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Über uns
Guten Tag und herzlich willkommen
Sehen Sie sich auf unseren Seiten um und erfahren Sie alles über unsere Leistungen und Einsatzbereiche. Wir arbeiten versicherungs- und werkstattunabhängig und sind damit Ihr kompetenter Partner, wenn Sie Hilfe brauchen! Erfahrungsgemäß bewerten Versicherungsgutachter im Sinne der Versicherung, ein freier, unabhängiger Sachverständiger hingegen hat Sie als Kunden und Kundenzufriedenheit ist unser Credo!
Nutzen Sie Ihr Recht auf einen Sachverständigen Ihrer Wahl.
Bei Fragen nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen jederzeit weiter!
Allgemeine Informationen
Wir sehen uns verpflichtet, Ihnen einige Tipps für das richtige Verhalten bei einem Verkehrsunfall mit auf den Weg zu geben. So gilt zunächst: Sind Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt, dann haben Sie immer das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Naturgemäß wird ein versicherungseitig beauftragter Sachverständiger anders bewerten als ein Unabhängiger bzw. freier Sachverständiger. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherung bereits einen anderen Gutachter beauftragt hat. Die Kosten trägt die Versicherung des Verursachers – außer bei Schäden unter 700 Euro.
Sie müssen noch nicht einmal Ihre eigene Rechtschutzversicherung einschalten denn auch die Anwaltskosten die ggf. für die Schadenregulierung entstehen, müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden.
Beachten Sie, dass Sie nur bei einer vollständigen Beweisführung über Schadensumfang und -höhe Ersatzansprüche geltend machen können. Zudem können nur so alle Schäden am Fahrzeug beseitigt werden. Zusätzlich dazu können Sie bei einem möglichen Streitfall unser Gutachten einsetzen. Denn nicht selten weigert sich der eigentliche Verursacher, die Reparaturkosten zu begleichen und weist alle Schuld von sich.
Des Weiteren kann die anschließende Reparatur Ihres Fahrzeugs dazu führen, dass Sie einen Mietwagen oder ein Taxi nehmen müssen, um beispielsweise zum Arbeitsplatz zu gelangen. Mit einem Gutachten können Sie als Geschädigter eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.
Ist Ihr Fahrzeug jünger als fünf Jahre kann aus dem Unfall auch eine Wertminderung des Fahrzeuges resultieren, auf deren Ersatz Sie als Geschädigter ein Anrecht haben. Sie müssen beim Verkauf des Fahrzeuges schließlich angeben dass das Fahrzeug einen reparierten Unfallschaden hatte.
Bei allen Gutachten und Sachverständigen: Schalten Sie auf jeden Fall einen Rechtsanwalt ein, dem Sie vertrauen!
Branchen & Suchworte
- Sachverständiger
- Autowerkstatt
Öffnungszeiten
Montag | 00:00-24:00 |
Dienstag | 00:00-24:00 |
Mittwoch | 00:00-24:00 |
Donnerstag | 00:00-24:00 |
Freitag | 00:00-24:00 |
Samstag | 00:00-24:00 |
Eintragsdaten vom 29.04.2024.
Karte & Route
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